Der Steinschlag liegt nicht im Sichtfeld des Fahrers – also außerhalb eines Feldes (Breite von 29 cm) mit der Begrenzung durch den Scheibenwischerbereich auf der Fahrerseite.
Der Steinschlag muss mindestens 10 cm vom Rand der Scheibe entfernt sein – innerhalb dieses Bereiches ist ein Scheibenaustausch zwingend notwendig, um die Stabilität der Fahrzeugscheibe sicherzustellen.
Der Steinschlag darf den Durchmesser einer 2 EURO-Münze nicht überschreiten.
Grundsätzlich gilt – Sie sollten alle Schäden an Fahrzeugscheiben von Spezialisten prüfen lassen, um mögliche Gefahren und Risiken für Ihre Fahrsicherheit zu reduzieren.
AUTOGLAS SPEZIALIST prüft selbstverständlich kostenlos, ob ein Steinschlag zu reparieren ist. Nur bei irreparablen Schäden an der Fahrzeugscheibe wird diese getauscht. Dazu wird mittels einem bewährten Verfahren die Luft und die Feuchtigkeit unter Vakuum aus der beschädigten Stelle entfernt, Reparaturharz in den Steinschlag unter Druck injiziert und mittels UV-Licht ausgehärtet.
Nur bei irreparablen Schäden an der Fahrzeugscheibe wird diese getauscht.
In der Regel erstattet Ihre Teilkaskoversicherung die Steinschlagreparatur, so dass AUTOGLAS SPEZIALIST den Steinschlag für Sie kostenfrei reparieren kann.
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