Für jedes Fahrzeug benötigen Sie eine Haftpflicht- Versicherung. Im Fall eines selbst verschuldeten Unfalles deckt diese alle Schäden ab, die Sie dem Unfallgegner zugefügt haben.
Die Schäden am eigenen Fahrzeug müssen Sie bei einem selbst verschuldeten Unfall grundsätzlich allein tragen. Um dieser unkalkulierbaren Kostenlast aus dem Weg zu gehen, entscheiden sich viele Fahrzeugbesitzer regelmäßig für eine Kaskoversicherung. Aber aufgepasst – die Kasko-Versicherungen unterscheiden sich bei den einzelnen Versicherungen in Preis und Leistung zum Teil erheblich.
sind auf den ersten Blick preislich verlockende Angebote. Aber Achtung: Es ist nicht immer alles Gold, was glänzt. Die Ersparnis bei der Versicherungsprämie kann bei einem selbst verschuldeten Unfall teuer erkauft sein!
Bei Kaskoverträgen mit Werkstattbindung können Sie nach einem Unfall nicht ohne weiteres der Werkstatt Ihres Vertrauens einen Reparaturauftrag erteilen. Vielmehr sind Sie in der Regel verpflichtet, sich vorher an Ihre Kaskoversicherung zu wenden und deren Anweisung einzuholen. Der Versicherer legt fest, wo Sie das Fahrzeug reparieren lassen dürfen. Das ist in der Regel eine für Sie völlig unbekannte Werkstatt und nicht die Werkstatt Ihres Vertrauens.
Haben Sie z. B. vergessen, die Weisung der Versicherung einzuholen, und lassen Sie ihr Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren, ist der Versicherer berechtigt, Ihnen deutlich weniger auszuzahlen, als die Reparatur tatsächlich gekostet hat. Je nach den Kaskovertragsbedingungen werden von der Reparatur-rechnung erhebliche Beträge zu Ihren Lasten abgezogen.
Auch im Fall einer so genannten "fiktiven Abrechnung" (oder der Abrechnung auf Basis eines Gutachtens)
erhalten Sie bei Kaskoverträgen mit Werkstattbindung in der Regel nicht den Betrag aus dem Kostenvoranschlag wie er in der Werkstatt Ihres Vertrauens für die Reparatur anfallen würde. In den meisten Fällen müssen Sie mit einem deutlich geringeren Betrag leben – nämlich gemäß dem speziellen Tarif für Versicherungsschäden in einer Partnerwerkstatt des Versicherers. Diese Partner-werkstätten haben sich nämlich verpflichtet, Unfallschäden für die Versicherung zu Konditionen zu reparieren, die ein "normaler" Kunde niemals erhalten würde.
Darüber hinaus wird die in der Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer
nicht überwiesen.
Falls Sie Ihr Fahrzeug leasen wollen, sollten Sie vor Abschluss einer Kaskoversicherung mit Werkstattbindung folgendes beachten: Wenn der Leasinggeber oder die finanzierende Bank in Ihren Verträgen darauf besteht, dass ausschließlich in einer durch den Fahrzeughersteller autorisierten Markenwerkstatt repariert werden darf, könnte dieser Passus bei einer Unfallreparatur erhebliche Probleme mit dem Versicherer verursachen.
Wenn Sie einen Kaskovertrag mit Werkstattbindung abschließen möchten, verspricht Ihnen der Versicherer im Falle eines Unfalls oft zahlreiche Leistungen, wie z. B. Hol- und Bring-Service, Fahrzeugwäsche, Garantie auf Reparaturleistung oder einen kostenlosen Mietwagen – vorausgesetzt, Sie lassen Ihr Fahrzeug nach einem selbst verschuldeten Unfall in der Ihnen meist unbekannten Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren. Die Werkstatt Ihres Vertrauens, in der Sie vielleicht seit Jahren Stammkunde sind, bietet Ihnen aber ebenfalls einen erstklassigen Service – und das nicht nur nach einem Unfall. Die Werkstatt Ihres Vertrauens steht Ihnen darüber hinaus Tag für Tag für alle Fragen und Probleme rund im Ihr Fahrzeug hilfsbereit zur Verfügung – gleichgültig, ob Sie den Austausch einer Glühlampe benötigen oder ob eine komplexe Reparatur fällig ist. Der Kfz-Meisterbetrieb steht für Kompetenz und Qualität.
Ob sich der mögliche Kostenvorteil für die jährliche Versicherungsprämie einer Kaskoversicherung mit Werkstattbindung wirklich rechnet, bleibt fraglich.
Deshalb Augen auf vor dem Abschluss einer Kaskoversicherung!
Lesen Sie genau, was Ihre Versicherung im Falle eines Falles leisten will, und welche Verpflichtungen Sie eingehen.
Billiger ist nicht immer preiswerter!